Berkau & Terhorst
Anwaltskanzlei
Erbrecht, Testament und Vorsorge
Der persönliche und familiäre Frieden kann bei einem Erbfall ebenso gefährdet sein, wie Ihre Vermögenssituation. Wir sichern Ihr Vermögen mit juristischer Kompetenz unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen familiären Strukturen
Testamentgestaltung
Um Streit und Unstimmigkeiten vorzubeugen, ist es sinnvoll, ein Testament zu verfassen. Das Testament ist für die Verteilung des Nachlasses maßgeblich. Gemeinsam mit Ihnen gestalten
wir Ihr Testament nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Erbauseinandersetzung
Nach einem Erbfall beraten wir Sie persönlich und umfassend, wie Sie zu Ihrem Recht kommen und setzen es für Sie um. Hierbei wird von uns eine einvernehmliche Lösung angestrebt, um den Familienfrieden nicht zu strapazieren. Führt dieser Weg nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ziel, setzen wir Ihre Ansprüche vor Gericht für Sie durch. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, da Ihnen durch den reinen Zeitablauf erhebliche Nachteile entstehen könnten.
Übertragung unter Lebenden
Es macht unter vielerlei Hinsicht meist Sinn, das vorhandene Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die späteren Erben zu übertragen. Hierzu ist es notwendig, eine individuelle Analyse der Vermögenssituation zu erstellen und unter Berücksichtigung der Vorstellungen des Erblassers eine steueroptimierende Übertragung unter Lebenden herbeizuführen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie sicherstellen, dass eine Vertrauensperson Ihnen und ihren Belangen zur Seite steht, wenn Sie auf Hilfe angewiesen sind und wichtige Dinge nicht mehr alleine regeln können. Wir gestalten Ihnen die Verfügung nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Patientenverfügung
In einer schriftlichen Patienenverfügung können Sie Ihre Wünsche für den medizinischen Notfall verbindlich festlegen.
Erbrecht, Testament, Vorsorge